Augenvorsorge – Sehtest in unserer Praxis verfügbar!
In unserer Praxis ist ein modernes Sehtestgerät zum so gen. Amblyopiescreening („Augenvorsorge“) verfügbar. Eine Amblyopie, d.h. Schwachsichtigkeit, wird durch Sehstörungen verursacht und ist, nachdem sie sich manifestiert hat, mitunter nicht mehr reversibel.
Unser Testgerät kann mit hoher Zuverlässigkeit (82-89%) diese Sehstörungen erkennen, die unbehandelt zu einer Amblyopie führen können.
Im Durchschnitt hat fast jedes fünfte Kind im Alter von 4 Jahren eine unerkannte Sehstörung. Dieser hohe Anteil ist nicht erstaunlich, denn im Gegensatz zu Krankheiten gibt es bei Sehstörungen keine äußerlichen, mit bloßem Auge erkennbaren Symptome. Die betroffenen Kinder bemerken die eigene Sehstörung selbst nicht, denn sie sind es gewohnt, die Welt mit ihren Augen zu sehen und haben keine Vergleichsmöglichkeit.
Die Augenvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen. Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren erkannt und behandelt, können diese zu einer dauerhaften Sehschwäche führen. Eine Sehschwäche, auch Amblyopie genannt, kann weder mit einer Brille, noch mit anderen Sehhilfen ausgeglichen werden.
Grundsätzlich sollten alle Kinder, die nicht bereits in augenärztlicher Behandlung sind, regelmäßig an einer Augenvorsorge teilnehmen. Die erste Augenvorsorge sollte so früh wie möglich erfolgen. Sie kann schon im ersten Lebensjahr durchgeführt werden und ist optimal mit den Vorsorgeuntersuchungen kombinierbar. Sie muss regelmäßig wiederholt werden, da sich die Augen mit dem Wachstum verändern und Sehstörungen neu auftreten können.
Je früher eine Sehstörung erkannt und behandelt wird, desto größer sind die Behandlungserfolge. Die normalen Seh- und Visustests können erst durchgeführt werden, wenn Ihr Kind bereits spricht. Darüber hinaus sind diese Tests nicht dazu geeignet, Refraktionsfehler zuverlässig aufzudecken.
Um Kosten im Gesundheitswesen einzusparen, wird die Augenvorsorge nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Wird bei der Augenvorsorge eine Sehstörung erkannt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle Kosten, die bei einer weiteren Untersuchung und der Behandlung entstehen. Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen, bieten wir das Screening als so genannte individuelle Gesundheitsleistung („IGeL“) an. Wir informieren Sie gerne – sprechen Sie uns an…
Quelle: Plusoptix GmbH, Nürnberg, www.plusoptix.eu/de/service/6-elterninfo